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BVerwG, 23.11.1964 - V B 46.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs der "dauernden Bewachung" im Hinblick auf die Entschädigung von Häftlingen und Kriegsgefangenen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 20.02.1963 - 95 III 61
- BVerwG, 23.11.1964 - V B 46.63
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.11.1964 - V B 46.63
Wesentlich ist vielmehr, daß in irgendeiner Form eine Bewachung bestanden hat, die eine dauernde Kontrolle der den Betroffenen auferlegten Freiheitsbeschränkungen gewährleistete (vgl. Beschluß vom 27. August 1964 - BVerwG V B 21.64 - Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DVBl. 1958 S. 134]). - BVerwG, 27.08.1964 - V B 21.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.11.1964 - V B 46.63
Wesentlich ist vielmehr, daß in irgendeiner Form eine Bewachung bestanden hat, die eine dauernde Kontrolle der den Betroffenen auferlegten Freiheitsbeschränkungen gewährleistete (vgl. Beschluß vom 27. August 1964 - BVerwG V B 21.64 - Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DVBl. 1958 S. 134]).
- BVerwG, 12.10.1979 - 5 C 3.77
Abfindung eines Flurbereinigungsteilnehmers - Anspruch auf unveränderte …
Im Rahmen einer Entscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nämlich auch zu berücksichtigen, ob das erledigende Ereignis von einem Prozeßbeteiligten herbeigeführt worden ist (Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG 5 B 46.63 - Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., Rdnr. 31 zu § 161). - BVerwG, 01.08.1980 - 5 C 31.79
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Verschleppung eines Elternteils - …
Im Rahmen einer Entscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nämlich auch zu berücksichtigen, ob das erledigende Ereignis von einem Prozeßbeteiligten herbeigeführt worden ist (Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG 5 B 46.63 - Beschluß vom 12. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 3.77 - [RdL 1979, 319];… Kopp, VwGO, 4. Aufl. Rdnr. 31 zu § 161). - BVerwG, 17.02.1986 - 5 B 66.85
Entscheidung über die Kosten nach Verfahrenseinstellung
Ein Ereignis, durch das sich das Verfahren zur Hauptsache, dessen rechtskräftiger Abschluß durch die Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts gehemmt war (siehe § 132 Abs. 4 VwGO), erledigt (hier: die Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wegfalls der Wiederholungsgefahr), wirkt auf das Beschwerdeverfahren (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - <DÖV 1985, 1064>; vgl. auch Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG 5 B 46.63 -). - BVerwG, 17.02.1986 - 5 B 68.85
Wirkung der Erledigung der Hauptsache auf das Beschwerdeverfahren
Ein Ereignis, durch das sich das Verfahren zur Hauptsache, dessen rechtskräftiger Abschluß durch die Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts gehemmt war (siehe § 132 Abs. 4 VwGO), erledigt (hier: die Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wegfalls der Wiederholungsgefahr), wirkt auf das Beschwerdeverfahren (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - <DÖV 1985, 1064>; vgl. auch Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG 5 B 46.63 -).